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Arbeitsstundenregelung

 

Die Jahreshauptversammlung des TC-Stierstadt hat die Regelung zur Ableistung von Arbeitsstunden beschlossen. Die Regelung gilt jeweils für ein Kalenderjahr und bedarf für jedes Folgejahr der erneuten Beschlussfassung durch die Jahreshauptversammlung.

Bezüglich der Ableistung von Arbeitsstunden in der Saison gilt folgende Regelung:

  1. Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden:
    Jedes aktive, weibliche + männliche Mitglied ab 18 Jahren muss jährlich (im Zeitraum 01.01. bis 31.12) 5 Arbeitsstunden leisten
  2. Altersgrenze der zu leistenden Arbeitsstunden
    Alle aktive Mitglieder (weibliche + männliche) über 65 Jahre (Stichtag: 01.01. eines jeden Kalenderjahres) sind von der Verpflichtung zur Leistung von Arbeitsstunden befreit.
  3. Abrechnung für nicht geleistete Arbeitsstunden
    Für nicht geleistete Arbeitsstunden werden dem Mitglied 15 €/pro Std. berechnet. Die Abbuchung erfolgt jeweils zusammen mit der Beitragserhebung für das nächste Jahr. Die gilt auch im Falle der Kündigung der Mitgliedschaft.
  4. Übertragung von geleisteten Arbeitsstunden
    Die Übertragung der eigenen, geleisteten Arbeitsstunden an Familienmitglieder ist zulässig und ist dem Vorstand zu melden.
  5. Absolvierung der Arbeitsstunden
    1. Arbeitsstunden können während des Arbeitseinsatzes (Platzaufbereitung) im Frühjahr bzw. Herbst sowie bei Sonderdiensten (in der Regel samstags von 09:00 – 14:00 Uhr) abgeleistet werden. Die Mitglieder werden über die entsprechenden Termine rechtzeitig informiert
    2. Arbeitsstunden können im Rahmen notwendiger Arbeiten an und um die Plätze, dem Clubhaus sowie anderer Aktivitäten im Sinne des Vereines, die der Vorstand im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens vorschlägt und bekannt macht, abgeleistet werden. Die Betreuung von Kinder- und Jugendmannschaften an den Medenspieltagen gilt ebenfalls als anzurechnende Arbeitsstunden.
    3. Arbeitsstunden können mit dem Technikwart individuell vereinbart werden.
  6. Mitteilung von Terminen zur Ableistung von Arbeitsstunden
    Die Mitglieder werden rechtzeitig via Email über die Termine zur Ableistung von Arbeitsstunden informiert. Darüber hinaus können diese Termine auch der TCS Website entnommen werden.
  7. Erfassung der Arbeitsüberstunden
    Geleistete Arbeitsstunden werden vom Technikwart am Ende des Arbeits-einsatzes vermerkt. Die Mitglieder haben dafür Sorge zu tragen, dass die Mitteilung an den Technikwart am Tag des Arbeitseinsatzes erfolgt. Die Betreuungszeiten für die Kinder- Jugendmannschaften werden ebenfalls von den Betreuern an den Jugend- und Technikwart gemeldet.

Regelung zur Ableistung von Arbeitsstunden herunterladen!

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